Die angeleiteten Tätigkeiten für programmverantwortliche Ärzte und Ärztinnen, befundende Ärzte und Ärztinnen und radiologische Fachkräfte beinhalten im Einzelnen:
Für Programmverantwortliche Ärztinnen und Ärzte:
Die Tätigkeit umfasst mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem Referenzzentrum. Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden und beinhaltet insbesondere:
- Teilnahme an den Konsensuskonferenzen
- Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik
- Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen
- Selbständige Beurteilung der Screening-Mammographieaufnahmen von mindestens 3.000 Frauen unter Anleitung durch die Leiterin oder den Leiter eines Referenzzentrums
Mehr Informationen zu den Angeleiteten Tätigkeiten (Hospitanzen)
Es dürfen in der Regel insgesamt höchstens zwei Programmverantwortliche Ärztinnen oder Ärzte in einem Referenzzentrum gleichzeitig tätig sein. Die Leitung des Referenzzentrums stellt über die Tätigkeit ein Zeugnis aus. Dieses Zeugnis beurteilt, ob die Ärztin oder der Arzt befähigt ist, die Aufgaben des Versorgungsauftrags als Programmverantwortliche Ärztin oder Programmverantwortlicher Arzt selbständig durchzuführen.
Für befundende Ärztinnen und Ärzte:
Die Tätigkeit umfasst mindestens 40 Stunden an fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen in einem Referenzzentrum.
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